Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Adrian Schaetz Photography

1. Geltung der Geschäftsbedingungen

Lieferungen, Leistungen und Angebote des Fotografen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Abweichende Bedingungen werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn der Fotograf ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

Abweichende Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


2. Leistungen des Fotografen

Kostenvoranschläge des Fotografen sind unverbindlich. Kostenerhöhungen sind vom Fotografen anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglichen Gesamtkosten von mehr als 20 % zu erwarten ist.

Wird bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten in Anspruch genommen oder ein Vertrag mit Dritten abgeschlossen, ist der Fotograf bevollmächtigt, entsprechende Verpflichtungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers einzugehen.

Der Fotograf ist in der künstlerischen und technischen Gestaltung der Aufnahmen frei.

Rohdaten (RAW-Dateien) werden grundsätzlich nicht herausgegeben, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Der Fotograf ist nicht verpflichtet, erstellte Bilddaten über den Zeitraum der Auftragsabwicklung hinaus zu archivieren. Mit Übergabe der Bilddaten an den Auftraggeber geht die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung auf den Auftraggeber über.


3. Vergütung

Für die Erstellung von Fotografien wird eine Vergütung als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet.

Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Modelhonorare, Requisiten, Styling, Locationmieten oder besondere Produktionskosten werden gesondert berechnet und sind vom Auftraggeber zu tragen.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu begleichen.

Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, ist der Fotograf berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem bereits erbrachten Aufwand zu verlangen.

Stornierung

Kommt es aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich des Fotografen liegen, nicht zur Durchführung des Auftrags, ist der Fotograf berechtigt folgende Ausfallhonorare zu berechnen:

  • bis 5 Arbeitstage vor Produktionsbeginn: 40 % des vereinbarten Honorars

  • bis 3 Arbeitstage vor Produktionsbeginn: 60 % des vereinbarten Honorars

  • bis 1 Arbeitstag vor Produktionsbeginn: 80 % des vereinbarten Honorars

Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.


4. Nutzungsrechte

Der Auftraggeber erwirbt an den erstellten Bildern einfache Nutzungsrechte für den vertraglich vereinbarten Zweck, Umfang, Zeitraum und Nutzungsraum.

Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere räumlich, zeitlich oder sachlich erweiterte Nutzungen, bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars sowie sämtlicher Nebenkosten auf den Auftraggeber über.

Die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

Eine Bearbeitung oder Veränderung der Fotografien ist nur mit Zustimmung des Fotografen zulässig.

Der Fotograf hat Anspruch auf Namensnennung als Urheber, soweit dies technisch möglich und branchenüblich ist.

Der Fotograf ist berechtigt, die entstandenen Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung (z.B. Portfolio, Website, Social Media, Wettbewerbe oder Ausstellungen) zu verwenden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.


5. Überschreitung von Nutzungsrechten

Jegliche Nutzung von Fotografien, die über die eingeräumten Nutzungsrechte hinausgeht, ist nach den jeweils gültigen Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) zu vergüten.

Bei unberechtigter Nutzung ist der Fotograf berechtigt, ein zusätzliches Nutzungshonorar in Höhe des fünffachen üblichen Nutzungshonorars zu verlangen.

Bei unterlassener Urheberbenennung erhöht sich das Nutzungshonorar um 100 %.


6. Gewährleistung und Haftung

Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen.

Der Fotograf, seine gesetzlichen Vertreter sowie seine Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Fotograf ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Die Haftung des Fotografen ist der Höhe nach auf die Deckungssumme seiner bestehenden Berufshaftpflichtversicherung begrenzt.

Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.

Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben hiervon unberührt.

Produktionsausfälle

Sollte eine Produktion aus Gründen ausfallen, die der Fotograf zu vertreten hat, beschränkt sich die Haftung auf die Wiederholung der fotografischen Leistung.

Eine Haftung für Produktionskosten, Modelhonorare, Locationkosten, Reisekosten oder sonstige Folgekosten ist ausgeschlossen.


7. Rechte Dritter

Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Fotografen überlassenen Vorlagen, Gegenstände oder Locations berechtigt ist und dass diese frei von Rechten Dritter sind.

Der Auftraggeber stellt den Fotografen von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflicht resultieren.

Die Einholung von Model-Releases, Property-Releases oder sonstigen Veröffentlichungsgenehmigungen obliegt dem Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.


8. Mängelrügen

Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Bilder schriftlich angezeigt werden.

Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß abgenommen.

Im Falle berechtigter Mängel steht dem Fotografen das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu.


9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, München.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.